Kommunikationsstörungen, aber auch Maßnahmen zur Prävention. Logopädie kann von einer großen Gruppe von Ärzten verschrieben werden. HNO-Ärzte, Phoniater, Kinderärzte, Neurologen, Internisten, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Allgemeinmediziner.
Als Heilmittelerbringer dürfen wir eine logopädische Behandlung nur bei Vorlage einer gültigen ärztlichen Verordnung (nicht älter als 14 Tage) leisten, die Sie bitte bei der ersten Behandlung mitbringen. Findet der erste Termin beim Logopäden erst später statt, muss die Gültigkeit der Verordnung vom Arzt verlängert werden. Die Dauer einer einzelnen Therapiesitzung beträgt 30, 45 oder 60 Minuten, dies hängt von der Häufigkeit der Sitzungen und der Belastbarkeit des Patienten ab.
Informationen für gesetzlich versicherte Patienten:
Bitte achten Sie darauf, dass der Arzt das Rezeptformular Nr. 14, DinA4 Format verwendet.
Die Kosten für geleistete Therapieeinheiten trägt Ihre Krankenkasse zum jeweils gültigen Kassensatz. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit. Erwachsene sind zuzahlungspflichtig und müssen einen Eigenanteil von 10 % der Gesamtkosten (max. bis zu 2 % des Bruttojahreseinkommens), solange er/sie (noch) nicht von der Zuzahlung befreit ist.
Eine Zuzahlungsbefreiung oder Reduzierung auf 1% des Familieneinkommens ist bei chronischen Krankheiten wie z. B Aphasie möglich, muss aber bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.
Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert sondern wird uns von der Krankenkasse in der Kostenerstattung abgezogen.