Informationen für Privatpatienten:
Bei Ihrem Ersttermin wird zwischen Ihnen und der Praxis ein Vertrag abgeschlossen, der beinhaltet, dass Sie sich dazu bereit erklären, dass Sie sich zum Ausgleich eventueller Differenzbeträge verpflichten, auch wenn Ihre private Krankenversicherung den Betrag nicht vollständig erstattet.
Ein Privatrezept für Logopädie stellt Ihnen Ihr Arzt aus